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Ablauf des Asylverfahrens

Ein Ausländer, der sich auf das Asylrecht beruft (Asylbewerber), muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, das im Asylgesetz festgelegt ist. Von der Asylantragstellung bis zum Ausgang des Asylverfahrens sind verschiedene Etappen zu durchlaufen. Zuständig für die Durchführung der Asylverfahren aller Asylbewerber ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Der Ablauf des Asylverfahrens ist auf der Homepage vom BAMF genau beschrieben.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit der Beschreibung vom Ablauf des Asylverfahrens finden Sie unter folgendem Link:

Rechtsgrundlagen

Relevante rechtliche Grundlagen im Bereich Asyl finden Sie unter folgenden Links: