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Energieversorgungsnetzen Genehmigung der Aufnahme des Netzbetriebs beantragen
[Nr.99050043006000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Darstellung des Unternehmens
- Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag)
- Angaben zum Netz (Darstellung des Netzes, Netzkapazität, Druckstufen bzw. Spannungsebenen, Anschlussnehmer und deren Struktur)
- Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit
- Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung, technische Ausstattung (s. VDN Richtlinie S 1000 bzw. DVGW Arbeitsblatt G 1000),Vorlage der Verträge mit Subunternehmen
- Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung, Geschäftsbericht)
- Bei Errichtung oder Erwerb eines Netzes: Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung)
Rechtsgrundlage
- § 4Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- § 2 Landesgebührengesetzes (LGebG)
- § 2 Abs. 3 Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis)i.V.m. Nr. 7.1 der Anlage dieser Verordnung
- § 2 der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis)
Rechtsbehelf
Verpflichtungs- bzw. Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht.