Wahlen
Die Stadtverwaltung organisiert die nach Bundes- und Landesvorgaben anstehenden Wahlen. Am 09. Juni 2024 finden die nächsten Kommunal- und Europawahlen statt. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die Wahlen und Ihre Beteiligungsmöglichkeiten. Die Seite wird in den kommenden Wochen stetig aktualisiert werden.
»Fit für die Kommunalwahl« – Neue Vortragsreihe der vhs Neustadt
Um alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger über die zentrale Bedeutung der Wahlen zu informieren und Fragen zu beantworten, hat die Volkshochschule zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung neue, kostenfreie Angebote entwickelt:
Für die Kommunal- & Europawahl am 09.06.2024 brauchen wir Ihre Unterstützung als
Wahlhelferin / Wahlhelfer
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Welche Wahlen finden regelmäßig statt?
- Kommunalwahlen:
- Alle 5 Jahre werden in Rheinland-Pfalz die kommunalen Gremien gewählt (allgemeine Kommunalwahlen). In Neustadt an der Weinstraße ist dies der Stadtrat sowie zusätzlich die Ortsbeiräte in den 9 Ortsbezirken. Gleichzeitig werden in den Ortsbezirken auch die Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher gewählt. Ebenso wird der Bezirkstag des Bezirksverbandes Pfalz gewählt.
Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen finden 2024 statt. - Alle 8 Jahre wird der Oberbürgermeister der Stadt Neustadt an der Weinstraße neu gewählt.
Die nächste reguläre Wahl zum Oberbürgermeister findet im Jahr 2025 statt. - Der Beirat für Migration und Integration wird ebenfalls alle 5 Jahre gewählt, mit einem gewissen zeitlichen Abstand zu den allgemeinen Kommunalwahlen, jedoch in der Regel im gleichen Jahr.
- Alle 5 Jahre werden in Rheinland-Pfalz die kommunalen Gremien gewählt (allgemeine Kommunalwahlen). In Neustadt an der Weinstraße ist dies der Stadtrat sowie zusätzlich die Ortsbeiräte in den 9 Ortsbezirken. Gleichzeitig werden in den Ortsbezirken auch die Ortsvorsteherinnen bzw. Ortsvorsteher gewählt. Ebenso wird der Bezirkstag des Bezirksverbandes Pfalz gewählt.
- Landtagswahlen:
Wahlen zum rheinland-pfälzischen Landtag finden alle 5 Jahre statt. Der 18. Landtag Rheinland-Pfalz wurde am 14. März 2021 gewählt. - Bundestagswahl:
Der Deutsche Bundestag wird in einem Rhythmus von 4 Jahren gewählt. Die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag fanden am 26. September 2021 statt. - Europawahl:
Im Abstand von jeweils 5 Jahren wird das Europaparlament neu gewählt. Die Europawahlen finden in der Regel zusammen mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Informationen für Parteien, Wählervereinigungen u. Wählergruppen
Hier finden Sie die Formulare zur Einreichung Ihres Wahlvorschlages:
Ratswahlen (Stadtrat und Ortsbeirat)
Anlage 09 - Wahlvorschlag (Ratswahlen)
Anlage 10 - Erklärung Bewerber/in
Anlage 10-11 Erklärung Bewerber/in und Bescheinigung der Wählbarkeit für Ratswahlen kombiniert
Anlage 10a - Absichtserklärung des Bewerbers / der Bewerberin
Anlage 11 - Bescheingung der Wählbarkeit
Anlage 11 a - Versicherung an Eides statt (Ratswahlen)
Anlage 12 - Bescheinigung des Wahlrechts (Ratswahlen)
Anlage 13 - Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber/in
Anlage 14 - Formblatt für eine Unterstützungsunterschrift
Anlage 14 - Unterschriftenliste zum Wahlvorschlag
Direktwahlen (Ortsvorsteher/in)
Anlage 11 a - Versicherung an Eides statt (Direktwahlen)
Anlage 12 - Bescheinigung des Wahlrechts (Direktwahlen)
Anlage 23 - Wahlvorschlag für Direktwahlen
Anlage 24 - Erklärung des Bewerbers / der Bewerberin
Anlage 25 - Bescheinigung der Wählbarkeit (Direktwahlen)
Anlage 26 - Niederschrift zur Bewerberaufstellung (Direktwahlen)
Anlage 27 - Formblatt für Unterstützungsunterschrift (Direktwahlen)
Anlage 27 - Unterschriftenliste zum Wahlvorschlag (Direktwahlen)
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!
Investieren Sie ein wenig Freizeit!
Etwa sechs Monate vor einer Wahl beginnt die Stadt Neustadt an der Weinstraße mit den Wahlvorbereitungen und sucht nach Wahlhelferinnen und Wahlhelfern. Interessierte können sich bei den Parteien und beim Wahlamt der Stadt Neustadt an der Weinstraße melden.
Die Durchführung einer Wahl ist nur durch die Hilfe einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte überhaupt zu bewältigen. Das Wahlamt der Stadt sucht nach ehrenamtlichen Wahlhelfern, die in den Wahllokalen der Stadt einen Dienst übernehmen möchten. Insgesamt werden ca. 530 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer im Einsatz sein.
Wenn auch Sie einmal einen Blick „hinter die Kulissen“ werfen wollen:
Wie wäre es mit einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand? Es erwartet Sie eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit.
Und bedenken Sie:
Die Arbeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer beansprucht Sie nur einen Tag – im Gegensatz zu manchen anderen Ehrenämtern.
Wer kann überhaupt ein Wahlehrenamt übernehmen?
Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt, mindestens 18 Jahre alt ist und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich: die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden.
Was habe ich zu tun?
Ein Wahlvorstand besteht aus 6 – 8 Mitgliedern – je nach Größe des Wahlbezirks. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Sie bekommen von der Wahlvorsteherin bzw. dem Wahlvorsteher eine Aufgabe zugewiesen (z. B. die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke).
Nach Schließung der Wahllokale sind Sie an der Auszählung der Stimmzettel beteiligt. Zu guter Letzt unterschreiben Sie die Wahlniederschrift.
Der Bundeswahlleiter hat drei kurze Videos zur Verfügung gestellt, die einen ersten Überblick über die im Rahmen der Tätigkeit als Wahlhelfer/in anfallenden Aufgaben vermitteln sollen.
Wie lange muss ich "arbeiten“?
Am Wahltag sind die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr für die Wählerinnen und Wähler geöffnet. Allerdings trifft sich der Wahlvorstand schon um 7:30 Uhr, um noch vorbereitende Arbeiten im Wahllokal zu erledigen.
Sie müssen aber nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen. Es ist üblich, dass die Mitglieder des Wahlvorstandes in eine Vormittagsschicht (7:30 – 13:00 Uhr) und eine Nachmittagsschicht (12:30 – 18:00 Uhr) eingeteilt werden. Erst ab 17:45 Uhr sind dann wieder alle zur Auszählung der Stimmzettel im Einsatz.
Was "verdiene“ ich?
Ihr Engagement ist ehrenamtlich. Sie erhalten für Ihren Einsatz am Wahltag ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro.
Ich möchte mitmachen.
Wie kann ich mich jetzt melden?
Nichts leichter als das:
Wenn Sie zur Übernahme eines Wahlehrenamtes bereit sind, können Sie sich an das Wahlamt wenden oder sich über den folgenden Online-Link melden.
Es wird versucht, die persönlichen Wünsche zum Einsatz in bestimmten Wahllokalen zu berücksichtigen.
Kontakt:
Wahlrecht, Organisation von Wahlen
Zimmer 121 b
Marktplatz 1
67433 Neustadt an der Weinstraße
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Öffentliche Bekanntmachungen - Kommunal- und Europawahl 2024
Hier finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen für die Kommunal- und Europawahlen 2024. Wahlbekanntmachungen in ausgedruckter Form liegen ebenfalls in unserer Kanzlei (im Rathaus, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße) zu den üblichen Öffnungszeiten aus.
Amtsblatt Nr. 06-2024 - vom 25.01.2024
-> Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024
Amtsblatt Nr. 08-2024 - vom 08.02.2024
-> Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Neustadt an der Weinstraße über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates und der Ortsbeiräte sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher am 09.06.2024
Sonderamtsblatt Nr. 13-2024 - vom 04.03.2024
-> Änderung der „Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Neustadt an der Weinstraße über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Stadtrates und der Ortsbeiräte sowie für die Wahl der Ortsvorsteherinnen / Ortsvorsteher am 09.06.2024“
Amtsblatt Nr. 18-2024 - vom 28.03.2024
-> Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Neustadt an der Weinstraße zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis
-> Bekanntmachung des Wahlleiters der Stadt Neustadt an der Weinstraße über die Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen am 23.04.2024
Wahlplakate
Wahlplakate dürfen erst 6 Wochen vor einem Wahltermin aufgehängt werden. Dies muss vorher bei der Stadtverwaltung -Abteilung Ordnung beantragt werden. Für die Wahlwerbung durch Plakate gibt es feste Regeln. So dürfen in Neustadt an der Weinstraße Plakate nur an Straßenlaternen befestigt werden. Keine Plakate gehören an Bäume und Straßenschilder! Die genauen Regelungen finden Sie auf dem beiliegenden Merkblatt.
Merkblatt zu Wahlplakaten (PDF, 268 kB, 02.01.2017)
1/5 Sondernutzung (PDF, 187 kB)