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Schulbuchausleihe / Lernmittelfreiheit

Die Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für Schülerinnen und Schüler aller Klassenstufen möglich. Die Teilnahme daran ist freiwillig.

Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften (wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte) auf Antrag kostenfrei (>Lernmittelfreiheit - kostenlose Ausleihe).

Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (>Ausleihe gegen Gebühr).

Bitte beachten Sie immer die aktuellen Meldungen zu den jeweiligen Fristen!

Hier finden Sie den Antrag auf Lernmittelfreiheit 2023/24 bzw. Antrag auf Lernmittelfreiheit 2024/25.

Für Fragen steht Frau Jagnecki-Flieger, Telefon 06321/855-1288 oder schule@neustadt.eu, gern zur Verfügung.

Lernmittelfreiheit – kostenlose Ausleihe

Zur Gewährung von Lernmittelfreiheit sind für jedes Schuljahr neu und für jede/n teilnehmende/n Schülerin/Schüler zu stellen. Die Teilnahme an der unentgeltlichen Ausleihe ist bei Unterschreitung der Einkommensgrenze möglich.

Die Einkommensgrenzen (Bruttojahreseinkommen pro Haushalt) sind in entsprechenden Landesverordnungen geregelt:

Anzahl der Kinder Schüler/in lebt im Haushalt der Eltern* Schüler/in lebt im Haushalt eines Elternteils
1 Kind 26.500,00 € 22.750,00 €
2 Kinder 30.250,00 € 26.500,00 €
3 Kinder 34.000,00 € 30.250,00 €
4 Kinder 37.750,00 € 34.000,00 €
jedes weitere Kind + 3.750,00 € + 3.750,00 €
 *oder eines Elternteils, der mir mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenlebt (eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft) 

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sein, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und bekommen nach den Ferien die benötigten Lernmittel. Sie brauchen dann nur noch die Bücher und Arbeitshefte abholen.

Anträge auf Lernmittelfreiheit verteilen die Schulen oder sind online erhältlich. Sie müssen bis spätestens 15. März eines jeden Jahres beim Schulträger eingegangen sein. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Infos zur unentgeltlichen Ausleihe erhalten Sie über das LMF-Portal.

Sollte Ihr Antrag auf kostenlose Lernmittel abgelehnt werden, können Sie an der entgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen.

Ausleihe gegen Gebühr

Eltern, deren Einkommen die Einkommensgrenzen überschreitet, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausleihen.

Für eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe haben sich die Sorgeberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler ebenfalls für jedes Schuljahr neu im Internet über das LMF-Portal zu registrieren. Der Anmeldezeitraum wird vom zuständigen Ministerium jährlich neu festgesetzt und ist einzuhalten.

Den für die Bestellung notwendigen Freischaltcode erhalten die Schülerinnen und Schüler mit einem Elternbrief in der Schule ausgehändigt. Besteht keine Möglichkeit, die Bestellung im Internet selbst vorzunehmen, ist hierbei die Abteilung Schule und Sport gerne behilflich.

Die Durchführung der Rücknahme der Schulbücher vor den Sommerferien sowie die Ausgabe der neuen Schulbuchpakete zum Schuljahresbeginn wird in der Außenstelle Schulbuchausleihe durchgeführt. Die genauen Rück- und Ausgabetermine werden rechtzeitig über die Schulen und die Presse bekannt gegeben.

Schulbuchausleihe: Rücknahme Schuljahr 2023/24 in der Zeit vom 02.07.2024 bis 12.07.2024

Rückgabe von Schulbüchern während des Schuljahres: Wenn Schulbücher wegen Kurswechsel, Klassenwechsel Schulabgang oder aus anderen Gründen zurückgegeben werden müssen, können diese auch während des Schuljahres bereits vor den offiziellen Rückgabeterminen nach vorheriger Terminvereinbarung zurückgegeben werden. Dies gilt nur für Bücher, die sich nicht bereits im Schadensersatz befinden.

Die reguläre Rücknahme der Schulbücher des Schuljahres 2023/2024, welche im Rahmen der Schulbuchausleihe verliehen wurden, erfolgt im Zentrallager der Schulbuchausleihe in der Chemnitzer Straße 33. Der Eingang befindet sich zwischen dem Media Markt und dem Modehaus Bödecker.

Abgegeben werden können die Bücher zwischen dem 02. und 12. Juli 2024, montags bis freitags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 12:45 Uhr bis 17:00 Uhr.

Wenn Erziehungsberechtigte mehrere Kinder an unterschiedlichen Schulen in unserer Trägerschaft haben, können die Bücher aller Kinder auch einfach an einem Tag zurückgeben werden.

Rücknahme-Tage für Schulen in der Trägerschaft der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße:

  • Berufsbildende Schule Neustadt: 03. + 05. + 09. + 11. + 12.07.2024
  • alle Grundschulen: 03. + 05. + 09. + 10. + 11.07.2024
  • Georg-von-Neumayer Realschule Plus: 03. + 05. + 08. + 09. + 11.07.2024
  • alle Gymnasien: 02. + 04. + 08. + 10. + 12.07.2024

Bei der Rückgabe der Bücher ist der Rücknahmeschein vorzulegen.

Schulbuchausleihe: Ausgabe Schuljahr 2024/25 in der Zeit vom xx.08.2024 bis xx.09.2024

Die Schulbücher werden im Zeitraum zwischen dem xx.08.2024 und dem xx.09.2024 ausgegeben. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wurden den Schulen in der Trägerschaft der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße unterschiedliche Ausgabetage zugewiesen (siehe unten). 

Die Schulbücher holen Sie bitte im Zentrallager der Schulbuchausleihe in der Chemnitzer Straße 33, 67433 Neustadt an der Weinstraße ab. Die Ausgabe kann zu folgenden Uhrzeiten erfolgen:

  • Vormittags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Nachmittag: 12:45 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Leben im Haushalt mehrere Kinder, die verschiedene Schulen in städtischer Trägerschaft besuchen, können die Bücher aller Kinder auch einfach an einem Tag abgeholt werden.

Ausgabe-Tage

  • Berufsbildende Schule Neustadt, alle Grundschulen und Georg-von-Neumayer Realschule Plus:
    xx.xx.2024

  • alle Gymnasien: xx.xx.2024

Bei der Abholung der Bücher ist der Abholschein vorzulegen.

 

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe und Lernmittelfreiheit erhalten Sie bei der Abteilung