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Offizielles drittes Geschlecht

Im Geburtenregister ist künftig der Eintrag einer dritten Geschlechtsoption möglich. Das Bundeskabinett beschloss einen Gesetzentwurf, der neben "männlich" und "weiblich" auch den Eintrag "divers" vorsieht.

Die Große Koalition setzte damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem  Jahr 2017 um. Darin wurde die geltende Regelung als Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht und das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes gewertet.