Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
[Nr.99107008010000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie zum Beispiel Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
An wen muss ich mich wenden?
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht eignet sich eine gut lesbare Kopie eines der folgenden Dokumente:
- Bescheinigung der Behörde
- Bewilligungsbescheid
Es ist zwingend notwendig, dass aus den Nachweisen alle der folgenden Voraussetzungen ersichtlich sind:
- Name des Leistungsempfängers
- Welche Leistung gewährt wird
- Leistungszeitraum
Bitte senden Sie keine Originaldokumente an den Beitragsservice. Eine Rücksendung von Dokumenten kann nicht garantiert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Antragsverfahren und Prüfung: keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Gültigkeitszeitraum des jeweiligen Nachweises.
Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Zurückliegende Zeiträume können maximal drei Jahre rückwirkend ab Antragsstellung berücksichtigt werden.
Informationsstand
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.