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Beseitigung des Bahnübergangs in der Speyerdorfer Straße

Das Projekt „Beseitigung des Bahnübergang WP 1001 in der Speyerdorfer Straße“ unterteilt sich in zwei Teilprojekte: Beseitigung des Bahnübergangs in der Speyerdorfer Straße und die Erneuerung der Unterführung in der Winzinger Straße.

1. Beseitigung des Bahnübergangs in der Speyerdorfer Straße

Der Stadtrat der Stadt Neustadt an der Weinstraße hat in seiner Sitzung am 13. November 2018 beschlossen, dass der Bahnübergang 1001 in der Speyerdorfer Straße geschlossen werden soll. In den Sitzungen des Stadtrates am
26. November 2019 sowie am 13. September 2022 wurde der Vorplanung zur Beseitigung des Bahnübergangs in Speyerdorfer Straße zugestimmt. Den Plan können Sie hier einsehen.

Der fließende Verkehr soll über eine neue Straße auf der ehemaligen Bahnfläche hinter den Stadtwerken („Winzinger Spange“) zum Knoten Winzinger Straße/ Spitalbachstraße geführt werden. Diese Änderung der Verkehrsführungen hat Umbaumaßnahmen an verschiedenen Kreuzungen/ Knotenpunkten zur Folge, da sich die Verkehrsbeziehungen bzw. Verkehrsbelastungen ändern werden.

Dies betrifft folgende Knotenpunkte:

Knoten 1: Winzinger Straße/ Spitalbachstraße
Knoten 2: Winzinger Straße/ Landauer Straße
Knoten 3: Landauer Straße/ Speyerdorfer Straße
Knoten 4: Speyerdorfer Straße/ Schlachthofstraße.

Neben dem Pkw-Verkehr soll auch der Radverkehr über die neue „Winzinger Spange“ geführt werden. Für die Fußgänger und die mobilitätseingeschränkten Personen wurde eine Variante einer Personenüberführung mit Treppe und Aufzug favorisiert. Diese Querungsmöglichkeit für Fußgänger soll im Bereich des bisherigen Bahnübergangs geschaffen werden.

Eine der wesentlichen mittelfristigen Aufgaben wird sein, sich mit Bund, Land und DB Netz AG abzustimmen und die kreuzungsbedingten Kosten zu ermitteln. Dazu ist in der Vorplanung in Abstimmung mit den beteiligten Kostenträgern
(Bund, Land, Bahn) die wirtschaftlichste Planungsvariante zu ermitteln, da nur diese förderfähig ist. Auf dieser Grundlage ist ein Planungsentwurf zu erstellen sowie Planungsrecht (Aufstellung eines Bebauungsplanes) zu schaffen. Daher kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, welche Teilmaßnahmen zu welchen voraussichtlichen Kosten auf die Stadt entfallen bzw. wie die konkrete Zeitplanung zur Realisierung der Umbaumaßnahmen sein wird. Nach derzeitigem Stand allerdings wird die Stadt aller Voraussicht nach nur die Mehraufwendungen, die nicht kreuzungsbedingt sind, tragen müssen.

2. Brückenbauwerk in der Winzinger Straße

Die Erneuerung des Brückenbauwerks in der Winzinger Straße stellt eine eigenständige Kreu­zungsmaßnahme dar und liegt in der Federführung der DB Netz AG. Derzeit wird das Planfeststellungsverfahren vor dem Eisenbahnbundesamt durchgeführt.
Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat eine entsprechende Stellungnahme zum Bedarf der Fahrbahnbreite in der Eisenbahnüberführung im Februar 2024 abgegeben.  

Da das Brückenbauwerk erneuert werden muss und zudem der Verkehr von der Winzinger Spange aus sich durch die Schließung des Bahnübergangs verstärken wird, sind beide Maßnahmen eng miteinander verbunden bzw. wechselseitig voneinander abhän­gig.

Ziel ist es, noch im laufenden Jahr die Planungs- als auch Kreuzungsvereinbarung abzuschließen.

Der Bau der Winzinger Spange mit provisorischen Anschlüssen an die Winzinger Straße und die Speyerdorfer Straße soll nach Abschluss der Kreuzungsvereinbarung als erstes erfolgen, damit später der Neubau des Brückenbauwerks in der Winzinger Straße unter Sperrung des Durchgangsverkehrs schneller und kostengünstiger erfolgen kann.

Auf den Zeitplan zum Bau des neuen Brückenbauwerks hat die Stadt keinen direkten Einfluss, da diese Maßnahme von der
DB Netz AG durchgeführt wird.