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KIPKI-Bürgerförderung

Das Förderprogramm für Neustadter Bürgerinnen und Bürger für Klimaschutz und Klimaanpassung (2024 bis 2026)


23.01.2024 //  Derzeit ist noch keine Antragstellung möglich. Nach Bewilligung der Fördermittel durch das Land Rheinland-Pfalz wird das Online-Formular zur Antragstellung auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt.


20.12.2023 // Veröffentlichung der Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung - Antragstellung ab voraussichtlich Frühjahr 2024


Pünktlich zum Weihnachtsfest 2023 veröffentlichen wir die Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung. In dieser finden Sie neben den förderfähigen Maßnahmen auch die jeweiligen Bedingungen und Nachweise, sowie die jeweilige Förderhöhe. Des Weiteren finden sich Informationen zum genauen Ablauf der Antragstellung, Prüfung, Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse sowie weitere Formalien.

Download der Richtlinie: Richtlinie zur KIPKI-Bürgerförderung


Zur Förderung privater Maßnahmen für den Klimaschutz und die Anpassung an das sich ändernde Klima stehen ab dem Frühjahr 2024 in Neustadt an der Weinstraße 536.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem "Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation“ (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz. Die Stadt erhält aus diesem Topf 2,34 Millionen Euro. Sie wird damit zahlreiche Maßnahmen für den Klimaschutz sowie für die Bewältigung der Folgen des Klimawandels (Klimaanpassung) vorantreiben. Da jedoch nicht nur kommunale Projekte zählen, sondern auch private Initiativen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen, soll auch das bürgerliche Engagement für das Klima gefördert werden.

Mit der KIPKI-Bürgerförderung sollen 450.000 Euro für Klimaschutz- und 86.000 Euro für Klimaanpassungsmaßnahmen bis Mitte 2026 ausgeschüttet werden. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Mobilität, Sanieren und Bauen, Heizenergie sparen, Erneuerbare Energien und Klimaanpassung. Enthalten sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Anschaffung eines Lastenrads
  • Sanierung von Fenstern und Türen
  • Gebäudedämmung
  • Errichtung eines Zukunftshauses
  • Sanierung vorhandener Heiztechnik
  • Balkon-PV-Module
  • Solarstromspeicher
  • Flächenentsiegelung
  • Zisterne
  • Fassaden- und Dachbegrünung

Die KIPKI-Bürgerförderung tritt erst nach der Bewilligung durch das Land Rheinland-Pfalz in Kraft. Voraussichtlich ab dem Frühjahr 2024 können dann die privaten Projekte gefördert werden. Die Antragstellung erfolgt digital über die Website der Stadt. Weitere Details dazu folgen in Kürze.

Nach Bewilligung durch das Land können Anträge für Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 durchgeführt werden, auch rückwirkend gestellt werden. Zudem ist es möglich, Fördermittel für geplante Maßnahmen zu reservieren.

Wir freuen uns sehr auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, denn wir alle können unseren Beitrag zum Klimaschutz leisten und damit auch die Lebensqualität für alle Neustadter Bürgerinnen und Bürger verbessern.