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Vorbeugender Brandschutz

Die durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) zugewiesenen Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz werden von der Brandschutzdienststelle wahrgenommen. Das Sachgebiet Brandschutzdienststelle koordiniert dabei alle präventiven Brandschutzmaßnahmen und stellt das Bindeglied zwischen den rein baulichen Belangen und dem abwehrenden Brandschutz dar.

  • Baulicher Brandschutz im Genehmigungsverfahren
  • Gefahrenverhütungsschauen
  • Brandmeldeanlagen, Feuerwehrpläne, Feuerwehrschließung, Löschwasserversorgung
  • Sieglung von Beschilderungen
  • Brandschutzberatung

Bekanntmachung über ein Open-House-Verfahren zur Gestattung der Einrichtung und des Betriebes von Alarmübertragungsanlagen (AÜA) zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) in Neustadt an der Weinstraße

Die Stadt Neustadt an der Weinstraße wird ab dem 01.01.2024 die Gestattung zur Aufschaltung von Brandemeldeanlagen in Form von Gestattungsverträgen in einem Open-House-Verfahren durchführen.

Qualifizierte Interessenten reichen ihre Unterlagen unter Beachtung der Fristen bei der Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz (brand-und-katastrophenschutz@neustadt.eu) ein.