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28.03.2024

Wahlausschuss tagt am 23. April 2024

Die Sitzung des Wahlausschusses für die Kommunalwahlen tagt am Dienstag, 23. April, 14 Uhr, im Ratssaal der Stadtverwaltung.

Die Tagesordnung lautet wie folgt:

1. Vorlage aller eingegangenen Wahlvorschläge zu

  • der Wahl des Stadtrates
  • den Wahlen zu den Ortsbeiräten
  • den Wahlen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern

2. Bericht über das Ergebnis der Vorprüfung

3. Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu den Kommunalwahlen

Die Sitzung des Wahlausschusses ist öffentlich. Basis ist § 8 Kommunalwahlgesetz (KWG) i.V.m. § 4 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung (KWO) Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung.

Hinweis: Die Wahlbekanntmachungen der Stadt Neustadt an der Weinstraße liegen zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus (Kanzlei, Marktplatz 1, 67433 Neustadt an der Weinstraße) aus. Einzelexemplare in gedruckter Form können dort kostenfrei bezogen werden. Weiterhin sind Wahlbekanntmachungen online u. a. über www.neustadt.eu/wahlen abrufbar.

Autor/in: Pressestelle