Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung
[Nr.99114032012000 ]
Leistungsbeschreibung
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Meldebehörde oder das zuständige Bürgeramt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Öffnungszeiten und Online-Terminvereinbarung
Das Bürgerbüro ist für den Publikumsverkehr zu folgenden "freien" Öffnungszeiten ohne vorherige Terminvereinbarung erreichbar:
Montag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 bis 18:00 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine im Onlineverfahren zu vereinbaren. Hier stehen folgende Terminzeiten zur Verfügung:
Dienstag: nachmittags
Mittwoch, Donnerstag und Freitag: jeweils vormittags
Um längere Wartezeiten grundsätzlich zu vermeiden, benutzen Sie bitte die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung. Über den folgenden Link können Sie einen Termin vereinbaren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass.
Welche Gebühren fallen an?
- Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei.
- Zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): möglicherweise kostenpflichtig
- außerhalb der EU und der Schweiz: kostenpflichtig
Verfahrensablauf
Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.