Massenaufstieg von Kinderluftballonen
[Nr.99080014001001 ]
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich ist in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen das Steigenlassen von Kinderballonen verboten. Ausnahmen hiervon können vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr zugelassen werden.
Außerdem ist abhängig von der Anzahl der Ballone und des Aufstiegsortes eine sog. Flugverkehrskontrollfreigabe bei der Deutschen Flugsicherung GmbH einzuholen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Antragsunterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
- Antragsteller (Name und Anschrift)
- Anzahl der Ballone
- Anlass
- Aufstiegsort (Straße, Hausnummer, Ort)
Welche Gebühren fallen an?
Bei einer Ausnahmegenehmigung beträgt die Gebühr regelmäßig 60 Euro. Ist der Aufstieg im öffentlichen Interesse kann die Gebühr auf 20 Euro reduziert werden.
Die Gebühr für die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis beruht auf der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftKostV) in Verbindung mit dem Gebührenverzeichnisses
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vorher zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah innerhalb einer Woche.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos per E-Mail oder schriftlich erfolgen.